Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Dienstleistungsvertrages. Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Für weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbindungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ohne weitere Bezugnahme in der gültigen Form als vereinbart. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie von HANSE Zaunbau • André Rene Hagen , schriftlich bestätigt worden sind. Angebote von HANSE Zaunbau • André Rene Hagen sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch das angenomme Angebot zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch HANSE Zaunbau • André Rene Hagen zustande. Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag bestätigt, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
2. Vertragsdauer und Kündigung
Dienstleistungsverträge werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer für eine unbefristete Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Laufzeitverträgen zwei Wochen zum Monatsende und bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht gekündigt, so läuft der Vertrag stillschweigend weiter. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf den Eingang beim anderen Vertragspartner. Die in den Individualverträgen vereinbarten Laufzeiten/ Kündigungsfristen sind den vorgenannten vorrangig. Verträge, die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung erhält. Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Folge der Kündigung ist jedoch, dass Unternehmer dann seinen vollen Lohn verlangen kann. Gleichwohl muss er sich ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Nach § 649 sowie § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht HANSE Zaunbau bei einer Kündigung zunächst die volle, vereinbarte Vergütung zu, also der Pauschalpreis abzüglich der infolge der Vertragsaufhebung ersparten Kosten oder Aufwendungen und abzüglich anderweitigen Erwerbs. Die Aufwendungen oder ersparten Kosten müssen bezogen auf den jeweiligen Vertrag ermittelt werden. Bei Aufträgen unter dem Einsatz von Kooperationspartner wird keine verbindliche Bestätigung zur Ausführung erteilt. Auf Grund von starker Auslastung oder fehlender regionale Verfügbarkeit eines Kooperationspartners, kann der Auftrag durch den Auftragnehmer storniert werden. Zahlungen zur Entschädigung fallen hierbei nicht an.
3. Servicegebühr
Die im Angebot vereinbarte Servicegebühr wird auch bei Widerruf, Stornierung oder Abbruch des Auftrags fällig. Sie ist nicht erstattungsfähig und dient HANSE Zaunbau als Vergütung für die bereits angefallenen Vorbereitungen.
4. Leistungen des Auftragnehmers
HANSE Zaunbau • André Rene Hagen verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Vertrages oder in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuführen und nur durch Arbeitskräfte durchführen zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverlässigkeit vorweisen und in einem Arbeits-/ Rechtsverhältnis stehen. Bei Aufträgen, unter Einsatz unserer Kooperatiospartner, gelten die jeweils gültigen Preise der ausführenden Firma. Eine Preiserhöhung im Vergleich zum unverbindlichen Angebot von HANSE Zaunbau • André Rene Hagen ist möglich. Bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten Liefer- bzw. leistungszeitpunkt gültigen Preise des Auftragnehmers. Unsere Kooperatiospartner handeln auf eigene Rechnung und in eigener rechtlichr Veranwortung. Bei Dienstleistungen unter Einsatz von Kooperationspartnern ist HANSE Zaunbau • André Rene Hagen lediglich im Sinne eines Vermittlers auf Provisonsbasis tätig und steht nicht in Verantwortung für die eigenständigen Kooperationspartner. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung sowie Material- und Zeitaufwand zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die HANSE Zaunbau • André Rene Hagen nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt. Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurück zu geben. Für ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild und angepasste Arbeitskleidung sorgt der Auftragnehmer. Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch für Kinder.
5. Bodenbeschaffenheit im Bereich der Zaunmontage
Bei der Montage von Zäunen wird in drei folgende Kategorien unterschieden. Dabei werden im Laufe der Montage die Bodenverhältnisse bewertet. Bei einem überwiegenden Mehraufwand durch mittlere oder schwere Bodenverhältnisse kann am Ende die Kategorie von 1 auf 2 oder 3 eingestuft werden. Dies hat einen höheren Lfd. Meter Wert zur Folge, im Verhältnis eines Aufschlag von bis zu 60 % (sechzig Prozent) sind möglich. Kategorie 1 = normale Bodenverhältnisse, Aufschlag 0 % Kategorie 2 = mittlere Bodenverhältnisse, Aufschlag 30 % Kategorie 3 = schwere Bodenverhältnisse, Aufschlag 60 %
6. Umfang und Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen werden im Dienstleistungsvertrag oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig, so wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Kostenvoranschlag unterbreiten oder aufgrund gesonderter Beauftragung tätig. Vereinbarte turnusmäßige wöchentliche Leistungen können nur während der normalen Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Fällt ein Turnus auf einen Feiertag, so entfällt der Anspruch des Auftraggebers auf die Durchführung der Leistung, ohne dass ihm ein Minderungsanspruch zusteht.
7. Arbeitsmittel und Geräte
Der Auftragnehmer stellt die für die Arbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf seine Kosten zur Verfügung, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. Der Auftraggeber stellt das zur Durchführung notwendige Wasser, Strom, Papier- und Mülltonnen. Die Verbrauchsmaterialien werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Diese werden nach Einkauf abgerechnet und vollständig in Rechnung gestellt.
8. Reklamationen
Der Auftragnehmer ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden. Sie können nur innerhalb von längstens 48 Stunden nach Beendigung der beanstandeten Dienstleistungen von dem Auftragnehmer berücksichtigt werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung von dem Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt wird. Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Dienstleistungen gerügt werden. Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden. Die Leistungen von dem Auftragnehmer werden dann als vertragsgerecht durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen erhebt.
9. Vergütung
Alle Berechnungen im Angebot, die nicht als Pauschalpreis angegeben sind, variieren je nach Aufwand und Menge. Die Kontrolle der Wert erfolgt durch das Personal vor Ort am Objekt bei Aufmaß oder Ausführung. Bei der Abrechnung nach Stundenaufwand, werden angebrochene Stunden, als volle Arbeitsstunden gewertet und dementsprechend abgerechnet. Bei der Abrechnung nach Quadratmetern, Metern, Kilometern, Tonnen oder ähnlichen Angaben, werden angebrochene Werte, als volle abgerechnet. Für Neukunden wird die Zahlung per Vorkasse fällig. Bestandskunden können, bei ausreichender Bonität, per Rechnung zahlen. Barzahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Anzahlungen werden bei vollendetem Auftrag als Gutschrift auf die Endsumme angerechnet. Storniert der Auftraggeber den Auftrag nach erhaltener Auftragsbestätigung, wird die geleistete Anzahlung fällig und ist zu entrichten. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Dienstleistungsvertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das von HANSE Zaunbau • André Rene Hagen bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen. Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, sind innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum bei dem Auftragnehmer zahlbar, so dass sich der Auftraggeber am 04. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zurückbehaltungsrecht ist nicht ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen. Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigentümergemeinschaften, handeln, haften persönlich für die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn bei Vertragsabschluss dieser Dritte von HANSE Zaunbau • André Rene Hagen nicht vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und auf das Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist HANSE Zaunbau • André Rene Hagen berechtigt, Verzugszinsen mit dem jeweils gültigen Diskontsatz zu berechnen. Ein Verzug von mehr als 6 Wochen berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung, wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden können. Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen des Auftragnehmers nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
10. Haftung
HANSE Zaunbau • André Rene Hagen haftet für Schäden, die von bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet HANSE Zaunbau • André Rene Hagen dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind, ist ausgeschlossen. Sollte der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, wie Elementarereignisse, öffentliche Unruhen, Ausnahmezustand, Streiks, Aussperrungen, Terror, epidemische Krankheiten, Pandemien, Unwetter und andere unabwendbare Ereignisse, die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können bzw. diese entsprechend einschränken, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in derartigen Fällen seine Leistungen zu unterbrechen, einzuschränken, oder entsprechend umzustellen. Für den Fall einer gänzlichen Einstellung der Leistungen des Auftragnehmers ist der Auftraggeber von einer Entgeltleistung für diesen Zeitraum befreit. Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern von HANSE Zaunbau • André Rene Hagen verursacht werden. Nicht ersatzfähig sind außerdem alle nicht voraussehbaren Schäden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen Die Haftung von HANSE Zaunbau • André Rene Hagen für die nachweislich im Rahmen der erbrachten Leistungen verursachte Schäden, wird ausdrücklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der Höhe nach für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen. Mit Ablauf des Dienstleistungsvertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers. Für Dienstleistungen im Bereich der Gartendienste wird der Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei HANSE Zaunbau • André Rene Hagen nicht um einen Garten und Landschaftsbau Fachbetrieb handelt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden in Folge von Schiefwachsen oder eingehen von Pflanzen. Den Nutzungsanweisungen für Pflanzen und Gartenanlagen ist Folge zu leisten, andernfalls geht die Haftung auf den Auftraggeber über. Im Bereich Zaunbau und Montage wird für Fremdmaterial, welches der Kunde auf eigene Rechnung stellt, die Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Montage mit Beton erfolgt nur bei ausreichendem Wetter.
11. Aufmaß
Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger- Handwerks zu ermitteln. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße nicht entsprechen und falsch sind, so gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen. Aufmaße und Ortstermine zur Angebotserstellung sind kostenpflichtig. Sie werden nach den gültigen Stundensätzen abgerechnet. Vereinbarte Dienstleistungen, welche ohne Aufmaß vor Ort geschlossen wurden, sind bindend an den Angaben zum Auftrag des Auftraggebers. Sollte bei Anfahrt des Auftragnehmers festgestellt werden, dass die vorher genannten Angaben des Auftraggebers von den tatsächlichen Auftragsumständen abweichen, so ist der vereinbarte Preis nicht mehr bindend und muss gegebenenfalls neu verhandelt werden.
12. Preisänderungen
Der Auftragnehmer kann eine Preisanpassung bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen vom Auftraggeber verlangen. Ergeben sich nach Abschluss dieses Vertrages tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung), andere tarifliche Vereinbarungen (z.B. Arbeitszeitverkürzungen) oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so können die vereinbarten Preise auf schriftlichen Antrag und unter Nachweis des Grundes durch den Auftragnehmer geändert werden. Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Gewerkschaften abgeschlossene Lohn- und Rahmentarifvertrag maßgebend. Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge vereinbart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom ersten Tag des Eingangsmonats an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Änderungsantrags ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums schriftlich zu bestätigen und in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangsstempels entscheidend.
13. Vertragsstrafen / Schadensersatz
Nach Auftragsbestätigung ist der Auftraggeber zur Abnahme der vereinbarten Leistungen verpflichtet. Erfüllt der Auftraggeber seine Pflicht nicht, kann HANSE Zaunbau • André Rene Hagen eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% (Zehn Prozent) des vereinbarten Auftrags einfordern.
14. Rechtsnachfolge
Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf die persönlichen Belange des Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich von HANSE Zaunbau • André Rene Hagen wird der Vertrag nicht berührt.
15. Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben.
16. Schlussbestimmungen
Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt. Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Insofern in Individualvereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zulässige Vereinbarungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zulässige Regelung. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
17. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers